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Kann ich das deutsche Verpackungsrecht umgehen, indem ich nicht nach Deutschland verkaufe?

Ja. Die deutschen Pflichten entstehen durch das Bereitstellen von Verpackungen in Deutschland; wer keine verpackten Waren an Käufer dort versendet, für den entstehen sie nicht.

Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt

Kurzantwort

Ja, für künftige Verkäufe. Registrierung (§ 6 VerpackDG), Systembeteiligung (§ 7) und Bevollmächtigtenpflicht (§ 5 Abs. 2) knüpfen alle an das Bereitstellen von Verpackungen oder verpackten Waren in Deutschland an. Wenn Sie keine verpackten Waren an Käufer in Deutschland versenden, entstehen diese Pflichten nicht. Was Sie bereits dorthin geschickt haben, wird nicht rückgängig gemacht: Die Pflichten für diese Verpackungen bleiben.

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