Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Das hängt davon ab, wo Ihre Verpackungen ankommen. Die Registrierung in LUCID ist Ihre eigene Pflicht (§ 5 Abs. 2 VerpackDG), und ein Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland bestellt zusätzlich einen Bevollmächtigten. Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern ankommen, werden bei einem dualen System beteiligt und in LUCID gemeldet. Verpackungen, die bei gewerblichen Endnutzern ankommen, etwa Paletten, Big Bags und Stretchfolie an ein Werk oder eine Baustelle, sind nicht systembeteiligungspflichtig: keine Datenmeldung in LUCID, aber kostenlose Rücknahme, Verwertung und jährliche Nachweise nach § 39. Erreichten Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Vorjahr 80 t Glas, 50 t Papier und Karton oder 30 t Leichtverpackungen, ist bis 15. Mai eine geprüfte Vollständigkeitserklärung fällig (§ 10). Große Mengen und gemischte B2C- und B2B-Ströme bieten wir nach Umfang an. Quellen (4)VerpackDG § 5VerpackDG § 5
ZSVR helpZSVR-Hilfe — Datenmeldungen in LUCID
VerpackDG § 39VerpackDG § 39
VerpackDG § 10VerpackDG § 10
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