Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Nein, das ist getrennt. Verpackungen werden nach dem Verpackungsrecht in LUCID registriert. Elektro- und Elektronikgeräte fallen unter das ElektroG, mit eigener Registrierung bei der stiftung ear und, für Hersteller im Ausland, einem eigenen Bevollmächtigten. Auch Amazon und eBay fragen die beiden Nummern getrennt ab. Die ZSVR bestätigt, dass die LUCID-Nummer nur das deutsche Verpackungsrecht abdeckt und nicht für das EAR-Register verwendet werden kann. Quellen (4)ZSVR helpZSVR-Hilfe — Registrierung in LUCID
ElektroG § 8ElektroG § 8
stiftung earstiftung ear — BevollmächtigterAmazonAmazon — Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung
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