Die EU-Verpackungsregeln (PPWR) gelten seit dem 12. August 2026 · Tag 43Prüfen, ob es Sie betrifft →
PPWR · seit 12. Aug. 2026 · Prüfen, ob es Sie betrifft →
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Änderungsprotokoll

Datenkorrekturen und Änderungsverlauf

Änderungen an den veröffentlichten Daten werden hier festgehalten. Eine Korrektur bedeutet nicht, dass alle anderen Quellen erneut geprüft wurden.

2026-09-22

  • Unbekannte Einrichtungsgebühren werden in den Erstjahressummen nicht mehr als null geführt. Veröffentlichte Mindestpreise bleiben Mindestpreise.
  • Packaging-compliance.de wurde aus der Anbietererhebung entfernt: Die eigene Leistungsseite gibt an, Kunden an einen Partner zu vermitteln und selbst kein Bevollmächtigter zu sein. Elf weitere Anbieter bleiben, sieben davon mit veröffentlichten Gebühren.
  • Eldris wird als Verpackungspaket mit begrenztem Recycling-Freikontingent geführt. Die älteren Leitfäden widersprechen der aktuellen Preisliste; Einrichtungsgebühr und Erstjahreskosten bleiben ungeklärt.
  • Die aus Affiliate-Quellen abgeleiteten Lizenzentgelte und der Rechner wurden zurückgezogen, bis Belege der Betreiber selbst vorliegen.
  • Reclay Systems, Recycling Dual und Zentek wurden in die Liste der offiziellen Systeme aufgenommen. Umfang der Fristen und wiederkehrende Meldetermine wurden korrigiert.
  • Die November-Frist zur Aktualisierung der Registrierung wird jetzt von der August-Pflicht zur Bevollmächtigung unterschieden. B2B-Versandverpackungen und die verkaufende Rechtsperson sind gesondert zu bewerten.

Prüfung der Anbieterpreise

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Aus dem Ausland nach Deutschland verkaufen?

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026. Vier Fragen zeigen, ob Sie deshalb einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen müssen – auch, wann nicht.