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ÄnderungsprotokollDatenkorrekturen und Änderungsverlauf
Änderungen an den veröffentlichten Daten werden hier festgehalten. Eine Korrektur bedeutet nicht, dass alle anderen Quellen erneut geprüft wurden.
2026-09-22
- Unbekannte Einrichtungsgebühren werden in den Erstjahressummen nicht mehr als null geführt. Veröffentlichte Mindestpreise bleiben Mindestpreise.
- Packaging-compliance.de wurde aus der Anbietererhebung entfernt: Die eigene Leistungsseite gibt an, Kunden an einen Partner zu vermitteln und selbst kein Bevollmächtigter zu sein. Elf weitere Anbieter bleiben, sieben davon mit veröffentlichten Gebühren.
- Eldris wird als Verpackungspaket mit begrenztem Recycling-Freikontingent geführt. Die älteren Leitfäden widersprechen der aktuellen Preisliste; Einrichtungsgebühr und Erstjahreskosten bleiben ungeklärt.
- Die aus Affiliate-Quellen abgeleiteten Lizenzentgelte und der Rechner wurden zurückgezogen, bis Belege der Betreiber selbst vorliegen.
- Reclay Systems, Recycling Dual und Zentek wurden in die Liste der offiziellen Systeme aufgenommen. Umfang der Fristen und wiederkehrende Meldetermine wurden korrigiert.
- Die November-Frist zur Aktualisierung der Registrierung wird jetzt von der August-Pflicht zur Bevollmächtigung unterschieden. B2B-Versandverpackungen und die verkaufende Rechtsperson sind gesondert zu bewerten.
Aus dem Ausland nach Deutschland verkaufen?
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026. Vier Fragen zeigen, ob Sie deshalb einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen müssen – auch, wann nicht.