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Melde ich B2B- oder Transportverpackungen in LUCID?

Keine Datenmeldungen für Verpackungen außerhalb der Systembeteiligung, aber die Rücknahme-, Verwertungs- und Nachweispflichten nach § 39 gelten.

Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt

Kurzantwort

Keine LUCID-Datenmeldung, aber andere Pflichten gelten. Laut ZSVR gilt die Pflicht zur Abgabe von Datenmeldungen „ausschließlich für systembeteiligungspflichtige Verpackungen“. Verpackungen außerhalb der Systembeteiligung, typischerweise Transport- oder Verkaufsverpackungen, die bei gewerblichen Endnutzern anfallen, fallen stattdessen unter § 39 VerpackDG: kostenlose Rücknahme, Verwertung und jährlicher Nachweis. Beachten Sie, dass Versandverpackungen an Verbraucher immer systembeteiligungspflichtig sind.

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