Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 7. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Sie können Ihren Betreiber behalten und zahlen nicht doppelt. Bereits für dieses Jahr lizenzierte Mengen bleiben lizenziert und werden nicht noch einmal lizenziert. Es ändert sich, auf wessen Namen der Vertrag läuft: Nach § 5(3) VerpackDG erfüllt der Bevollmächtigte die übernommenen Pflichten im eigenen Namen, einschließlich der Systembeteiligung; die Beteiligung geht also auf Ihren Bevollmächtigten über. Vor dem 12. August 2026 geschlossene Systembeteiligungen gelten längstens bis zum 31. Dezember 2026 fort (§ 68(1)). Quellen (3)VerpackDG § 5VerpackDG § 5
VerpackDG § 7VerpackDG § 7
VerpackDG § 68VerpackDG § 68
Was gleich bleibt
Ihre LUCID-Registrierung und Ihre Nummer bleiben Ihre. Die für das laufende Jahr bereits lizenzierten Mengen zählen, und das dafür gezahlte Lizenzentgelt wird nicht noch einmal berechnet.
Was sich ändert
Ab der Bevollmächtigung hält der Bevollmächtigte die Systembeteiligung für Ihre Verpackungen. Sie können den Betreiber nennen, bei dem Sie bleiben möchten; sonst platzieren wir Ihre Mengen beim für Ihre Materialien günstigsten Betreiber. Lizenzentgelte werden zum Selbstkostenpreis weitergereicht, ohne Aufschlag.
Was Sie uns schicken
Ihren aktuellen Vertrag oder die letzte Rechnung des Betreibers, damit wir sehen, was für das Jahr schon lizenziert ist. Kunden laden ihn im Portal hoch.
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