Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Ja. Im eigenen Shop fragt niemand am Eingang nach Ihrer LUCID-Nummer, aber das Gesetz gilt genau wie auf einem Marktplatz. Wenn Sie verpackte Waren an Verbraucher in Deutschland versenden, registrieren Sie sich in LUCID, lizenzieren die Verpackungen bei einem dualen System und benennen, wenn Ihr Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat, einen deutschen Bevollmächtigten nach § 5 Abs. 2 VerpackDG. Die ZSVR wendet die Regeln auf Versand- und Onlinehandel unabhängig vom Vertriebskanal an. Quellen (4)ZSVRZSVR — Versand- und Onlinehandel
VerpackDG § 5VerpackDG § 5
VerpackDG § 6VerpackDG § 6
VerpackDG § 7VerpackDG § 7
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