Die EU-Verpackungsregeln (PPWR) gelten seit dem 12. August 2026 · Tag 58Prüfen, ob es Sie betrifft →
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Ich bin Einzelunternehmer, keine Gesellschaft. Können Sie mich vertreten?

Ja. Ein Einzelunternehmer, der gewerblich an deutsche Verbraucher verkauft, ist Hersteller wie eine Gesellschaft und benennt einen Bevollmächtigten auf dieselbe Weise.

Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 7. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt

Kurzantwort

Ja. Ein Einzelunternehmer, der verpackte Waren gewerblich ohne Niederlassung an Verbraucher in Deutschland verkauft, hat dieselben Pflichten wie eine Gesellschaft und benennt einen Bevollmächtigten auf dieselbe Weise. Sie unterschreiben das schriftliche Mandat im eigenen Namen, registrieren sich selbst in LUCID und benennen uns dort. Wir vertreten bereits Einzelunternehmer.

Was Sie brauchen

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift so, wie sie in Ihrer nationalen Steuer- oder Gewerberegistrierung stehen.
  • Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder nationale Steuernummer. Wird sie noch vergeben, können Sie sich in LUCID mit einem Platzhalter registrieren und sie später ergänzen: siehe LUCID-Registrierung, Schritt für Schritt.

Wann es nicht gilt

Eine Privatperson, die ab und zu eigene gebrauchte Sachen verkauft, handelt nicht gewerblich. Siehe Gilt das Verpackungsrecht für private eBay-Verkäufer?

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