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Deckt ein deutscher Bevollmächtigter auch meine Verkäufe in andere EU-Länder ab?

Nein. Die Bevollmächtigtenpflicht gilt je Mitgliedstaat: Ein deutscher Bevollmächtigter deckt nur Deutschland ab.

Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt

Kurzantwort

Nein. Die Pflicht gilt je Land. Artikel 45 Absatz 3 PPWR verlangt einen Bevollmächtigten in jedem Mitgliedstaat, in dem Sie Verpackungen erstmals bereitstellen und nicht niedergelassen sind. Ein deutscher Bevollmächtigter deckt Ihre Pflichten nach deutschem Recht, das LUCID-Register und die deutschen dualen Systeme ab. Andere Länder, in die Sie verkaufen, haben eigene Register und eigene Regeln. Dasselbe gilt für Ihre Registrierung: Laut ZSVR gilt die LUCID-Nummer nur für Deutschland, weil jeder Mitgliedstaat sein eigenes nationales Verpackungsregister hat.

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