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LUCID-Registrierung, Schritt für Schritt

Wie sich ein Unternehmen außerhalb Deutschlands im Verpackungsregister LUCID registriert und seinen Bevollmächtigten benennt: jeder Bildschirm, die beiden Fristen und was Sie eintragen, wenn Sie noch keine Steuernummer haben.

Geprüft: 7. Oktober 2026 — das Datum, an dem jede Aussage dieser Seite mit den Quellen unten abgeglichen wurde.

Kurzantwort

Die Registrierung ist kostenlos, erfolgt online und ist in einer Sitzung erledigt. Sie legen einen Login als Hersteller an, aktivieren ihn innerhalb von 24 Stunden und haben dann sieben Tage Zeit, Ihre Daten einzugeben und abzusenden. Ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands kann die Registrierung nicht abschließen, ohne einen Bevollmächtigten zu benennen. Halten Sie daher die LUCID-ID Ihres Bevollmächtigten bereit. Ihre Registrierungsnummer, DE gefolgt von 13 Ziffern, kommt wenige Minuten nach dem Absenden per E-Mail.

Bevor Sie beginnen

Sie brauchen vier Angaben: Ihren Firmennamen genau so, wie er in Ihrem nationalen Unternehmensregister steht, den Namen der verantwortlichen Person (zum Beispiel Ihrer Geschäftsführung), eine Kontaktperson mit E-Mail-Adresse und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Außerdem brauchen Sie die LUCID-ID Ihres Bevollmächtigten. Suchen Sie nach der ID, nicht nach dem Namen: Sie ist eindeutig, Sie können also nicht das falsche Unternehmen auswählen.

Diesen einen Schritt belässt das Gesetz bei Ihnen. Ein Bevollmächtigter, ein Marktplatz oder eine Agentur kann Sie nicht registrieren; sie können Ihnen nur sagen, was einzutragen ist.

Wenn Sie noch nicht registriert sind

  1. Gehen Sie auf lucid.verpackungsregister.org und legen Sie einen Login als Hersteller an.
  2. Öffnen Sie die Aktivierungs-E-Mail und klicken Sie den Link innerhalb von 24 Stunden an. Der Link funktioniert nur einmal. Kommt die E-Mail nicht an, prüfen Sie den Spam-Ordner und suchen Sie im Postfach nach „Verpackungsregister“.
  3. Danach haben Sie sieben Tage Zeit. Geben Sie Ihre Stammdaten ein und fügen Sie Ihre Verpackungsarten und Markennamen hinzu. Bei Verpackungen ohne Marke verwenden Sie Ihren Firmennamen als Marke.
  4. Tragen Sie in den Stammdaten unter Bevollmächtigter die LUCID-ID Ihres Bevollmächtigten ein.
  5. Senden Sie ab. Wenige Minuten später erhalten Sie per E-Mail den Bescheid des Registers und Ihre Registrierungsnummer: DE gefolgt von 13 Ziffern. Sie steht auch auf Ihrem LUCID-Dashboard.

Wenn Sie bereits eine LUCID-Nummer haben

Es wird nichts neu registriert und Ihre Nummer bleibt gleich. Sie ergänzen nur den Bevollmächtigten.

  1. Melden Sie sich an, öffnen Sie auf dem Dashboard die Kachel zum Bevollmächtigten und öffnen Sie die Bearbeitung.
  2. Wählen Sie die Benennung eines Bevollmächtigten und geben Sie dessen LUCID-ID ein.
  3. Scrollen Sie zu den Erklärungen, setzen Sie die Häkchen und senden Sie den Antrag ab.

Der Bevollmächtigte bestätigt die Benennung anschließend auf seiner Seite. Sie erhalten eine E-Mail von LUCID, und der Bevollmächtigte erscheint in Ihrem Eintrag im öffentlichen Register.

Noch keine Steuernummer?

Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt, aber noch nicht erhalten haben, klicken Sie im Feld für die Nummer auf den grün hervorgehobenen Text, wählen Sie die Art für sonstige Nummern und tragen Sie ein, dass noch keine Steuernummer vorliegt. Ergänzen Sie die echte Nummer in den Stammdaten, sobald Sie sie haben. Haben Sie sowohl eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als auch eine nationale Steuernummer, tragen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein.

Was nach der Registrierung kommt

Die Registrierung allein genügt nicht. Ihre Verpackungen müssen zusätzlich an einem dualen System beteiligt und Ihre Mengen gemeldet werden; das übernimmt Ihr Bevollmächtigter. Als Nächstes: Verpackungsgewichte ermitteln, dann Ihre Nummer auf jedem Marktplatz eintragen, auf dem Sie verkaufen.

Kunden von EPR Germany Rep finden diese Schritte im Portal, mit unserer LUCID-ID zum Kopieren.

Quellen

Jede Aussage oben stammt aus einer dieser Quellen. Zuerst das Primärrecht und die zuständige Behörde; keine Marketingseiten von Anbietern.

Razvan Toma
Über den AutorRazvan Toma

Razvan Toma ist Gründer von EPR Germany Rep und von EPR France Rep, dem französischen Schwesterdienst. Er liest die Gesetze und die eigenen Hinweise der Behörde direkt und veröffentlicht, was sie sagen – auch dann, wenn das heißt, einem Besucher zu sagen, dass er nichts kaufen muss.

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Aus dem Ausland nach Deutschland verkaufen?

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