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Muss ich mich wegen der PPWR oder des VerpackDG neu in LUCID registrieren?

Nein. Eine bestehende Registrierung bleibt gültig, aber Sie müssen sie prüfen und aktualisieren: Marken, Verpackungsarten und, wenn Sie im Ausland sitzen, Ihren Bevollmächtigten.

Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt

Kurzantwort

Nein, aber Sie müssen sie aktualisieren. Laut ZSVR registrieren Sie sich nicht erneut, wenn Ihr Unternehmen bereits registriert ist. Sie müssen aber prüfen, ob Ihre Angaben nach PPWR und VerpackDG angepasst werden müssen: Markennamen, Verpackungsarten und, für Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, die Benennung eines Bevollmächtigten. Bestehende Registrierungen mussten bis zum 12. November 2026 aktualisiert werden (§ 68 Abs. 2 VerpackDG).

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