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Ich habe meine Verpackungen bereits bei einem dualen System lizenziert. Brauche ich trotzdem einen Bevollmächtigten?

Ja, wenn Ihr Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat. Die Lizenz deckt die Systembeteiligung ab, nicht die Bevollmächtigtenpflicht.

Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt

Kurzantwort

Ja, wenn Ihr Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat. Eine Lizenz bei einem dualen System deckt die Systembeteiligung ab (§ 7 VerpackDG); die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen, ist getrennt (§ 5 Abs. 2), und LUCID verlangt beides. Sobald ein Bevollmächtigter benannt ist, übernimmt er die Systembeteiligung im eigenen Namen für Ihre Verpackungen (§ 5 Abs. 3); stimmen Sie also mit Ihrem Bevollmächtigten ab, wie Ihr bestehender Vertrag für den Rest seiner Laufzeit behandelt wird.

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