Die EU-Verpackungsregeln (PPWR) gelten seit dem 12. August 2026 · Tag 54Prüfen, ob es Sie betrifft →
PPWR · seit 12. Aug. 2026 · Prüfen, ob es Sie betrifft →
Startseite / Antworten

Kann mein deutscher Bevollmächtigter die Benennung von sich aus beenden?

Ja. Laut ZSVR kann ein Bevollmächtigter seine Benennung selbst in LUCID beenden; Sie erhalten eine E-Mail.

Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt

Kurzantwort

Ja. Die ZSVR erklärt, dass Ihr Bevollmächtigter seine Benennung für Ihr Unternehmen selbst im LUCID-Register beenden kann und dass Sie darüber per E-Mail informiert werden. Verkaufen Sie weiterhin ohne Niederlassung in Deutschland an Endnutzer dort, brauchen Sie einen neuen Bevollmächtigten, weil § 5 Abs. 2 VerpackDG weiter gilt. Der alte Bevollmächtigte bleibt für Pflichten verantwortlich, die während seiner Benennung entstanden sind (§ 5 Abs. 6).

Mehr zum Thema Wer einen Bevollmächtigten braucht

Alle Antworten →

Aus dem Ausland nach Deutschland verkaufen?

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026. Vier Fragen zeigen, ob Sie deshalb einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen müssen – auch, wann nicht.