Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Ja. Die ZSVR erklärt, dass Ihr Bevollmächtigter seine Benennung für Ihr Unternehmen selbst im LUCID-Register beenden kann und dass Sie darüber per E-Mail informiert werden. Verkaufen Sie weiterhin ohne Niederlassung in Deutschland an Endnutzer dort, brauchen Sie einen neuen Bevollmächtigten, weil § 5 Abs. 2 VerpackDG weiter gilt. Der alte Bevollmächtigte bleibt für Pflichten verantwortlich, die während seiner Benennung entstanden sind (§ 5 Abs. 6). Quellen (2)ZSVR helpZSVR-Hilfe — Bevollmächtigung
VerpackDG § 5VerpackDG § 5
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