Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Sie reicht für die Marktplatzprüfung, nicht für die Einhaltung des Gesetzes. Die LUCID-Nummer belegt Ihre Registrierung. Das deutsche Verpackungsrecht verlangt außerdem eine Lizenz bei einem dualen System für die versendeten Verpackungen (§ 7 VerpackDG) und seit dem 12. August 2026 einen deutschen Bevollmächtigten, wenn Ihr Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat (§ 5 Abs. 2 VerpackDG). Quellen (4)VerpackDG § 5VerpackDG § 5
VerpackDG § 6VerpackDG § 6
VerpackDG § 7VerpackDG § 7
ZSVRZSVR — Bevollmächtigung
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