Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Nein. Laut Amazons Hilfeseite muss Amazon bei festgestellter Nichteinhaltung Ihre Angebote deaktivieren oder die Vorschriften in Ihrem Namen erfüllen. Das beschreibt, was Amazon als Plattform tun kann. Ein deutscher Bevollmächtigter ist etwas anderes: bestellt durch eine schriftliche Beauftragung auf Deutsch (§ 5 Abs. 4 VerpackDG), in Ihrem LUCID-Eintrag benannt und von der ZSVR bestätigt (§ 5 Abs. 5). Amazon schließt keine solche Beauftragung mit seinen Händlern. Quellen (3)AmazonAmazon — Einhaltung der erweiterten HerstellerverantwortungVerpackDG § 5VerpackDG § 5
ZSVRZSVR — Bevollmächtigung
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