# Die gesetzlichen Fristen > Gesetzliche Fristen der deutschen EPR aus PPWR und VerpackDG, einschließlich der Zulassungstermine 2027 und 2028, mit dem Höchstbußgeld für jeden Verstoß. CC BY 4.0. Offene Daten · CC BY 4.0 · Zuletzt aktualisiert: 2026-09-21 · https://eprgermanyrep.com/de/daten/fristen-und-bussgelder/ --- | Datum | Was geschehen muss | Quelle | |---|---|---| | 2026-08-12 | **Die Pflicht zum Bevollmächtigten gilt** — Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland, die verpackte Waren direkt an Endabnehmer in Deutschland liefern, müssen einen benennen. ZSVR: “Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nicht möglich.” | https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__5.html | | 2026-09-12 | **Erstregistrierer müssen registriert sein** — Hersteller, die neu registrierungspflichtig wurden, mussten dies bis zu diesem Datum tun. Es ist verstrichen. | https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__68.html | | 2026-11-12 | **Bestehende LUCID-Registrierte müssen ihren Bevollmächtigten benannt haben** — § 68 Abs. 2: “Änderungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 sind bis zum 12. November 2026 vorzunehmen.” § 6 Abs. 1 Satz 3 stellt klar, dass diese Änderungen ausdrücklich die Benennung des Bevollmächtigten einschließen. | https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__68.html | | 2026-12-31 | **Bestehende Systembeteiligungen laufen aus** — § 68 Abs. 1: Beteiligungen, die vor dem 12. August 2026 eingegangen wurden, bestehen fort „längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026“. | https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__68.html | | 2027-05-15 | **Jährliche Dokumentation nach § 39 Abs. 3 fällig** — Hersteller, die Systemfremdverpackungen zurücknehmen – typischerweise B2B-Transportverpackungen –, müssen bis zum 15. Mai jedes Jahres dokumentieren, was sie in Verkehr gebracht und was zurückgenommen und verwertet wurde, aufgeschlüsselt nach Materialart und Masse, in nachprüfbarer Form, der zuständigen Landesbehörde auf Verlangen vorzulegen. | https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__39.html | | 2027-10-31 | **Andere Organisationen für Herstellerverantwortung müssen zugelassen sein** — Privat organisierte Stellen, die als sonstige Organisation für Herstellerverantwortung tätig sind, dürfen dies nur bis zum 31. Oktober 2027 ohne Zulassung nach § 22 tun. Ab dem 1. November 2027 ist die Zulassung der ZSVR erforderlich. | https://www.verpackungsregister.org/themen/zulassungsverfahren | | 2027-12-31 | **Hersteller von Systemfremdverpackungen müssen eine ZSVR-Zulassung haben** — Bis zum 31. Dezember 2027 dürfen Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen – typischerweise B2B-Transportverpackungen – ohne die Zulassung nach § 19 weitermachen. Ab dem 1. Januar 2028 ist sie erforderlich, es sei denn, eine zugelassene sOfH trägt die Verantwortung für sie. Die ZSVR erwartet, Anträge erst im Sommer und Herbst 2027 zu öffnen, weil die elektronischen Systeme vor Juli 2026 nicht entworfen werden konnten. | https://www.verpackungsregister.org/themen/zulassungsverfahren | ## Was Nichteinhaltung kostet § 66 VerpackDG setzt drei Bußgeldstufen. Beachten Sie, was nicht in der Liste steht: § 66 nennt § 5 nie, es gibt also kein direktes Bußgeld für die Nichtbenennung eines Bevollmächtigten. Die Stufe von 200.000 € betrifft die Nichtbeteiligung an einem dualen System nach § 7 Abs. 1 Satz 1 – und für einen nicht niedergelassenen Direktverkäufer läuft der einzige rechtmäßige Weg zu einer gültigen Systembeteiligung über den Bevollmächtigten. - up to 200.000 € — Nichtbeteiligung an mindestens einem dualen System (§ 7 Abs. 1 S. 1) - up to 100.000 € — Verstöße bei Meldung, Vollständigkeitserklärung und Ähnlichem - up to 10.000 € — Übrige Verstöße nach § 66 Abs. 1 und 2 ## Quellen - ZSVR — Bevollmächtigung: - ZSVR — Erzeuger und Hersteller: - ZSVR — Systembetreiber: - VerpackDG § 5: - VerpackDG § 6: - VerpackDG § 7: - VerpackDG § 19: - VerpackDG § 20: - VerpackDG § 22: - ZSVR — Zulassungsverfahren: - VerpackDG § 39: - VerpackDG § 66: - VerpackDG § 68: - Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR): - ElektroG § 8: - ElektroG § 37: - stiftung ear — Bevollmächtigter: - BGBl. 2026 I Nr. 207: - RIGK — VerpackDG-Lösung: - PACKLIANCE (RIGK · GVÖ · KBS): - VerpackDG § 9: - VerpackDG § 10: - VerpackDG § 13: - ZSVR — Erzeuger oder Hersteller?: - ZSVR — Fulfillment: - ZSVR — Versand- und Onlinehandel: - COM(2025) 982 final: - Europäisches Parlament — Legislative Train: - BMUKN — 7. September 2026: - Europäische Kommission — 11. August 2026: - rep-germany.de: - verpackgo.com (Green Dot Rep): - ecosistant.eu: - lizenzero.com (Interzero): - epr.eldris.ai: - ZSVR — eine Million LUCID-Registrierungen (9. April 2024): - ZSVR — LUCID-Registrierung: - authoriseme.eu: